Ingelheim am Rhein ist eine große kreisangehörige Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und seit 1996 Sitz der Kreisverwaltung dieses Kreises
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
35.486 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55218, 55262, 55263
Vorwahlen
06132, 06130, 06725
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Am Stadtplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein
2. Landkreis Mainz-Bingen
Am Schillerplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein
3. Bürgeramt Ingelheim
Am Stadtplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Gemeinde Ingelheim am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ingelheim am Rhein arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) bis 2040, das gesamte Gemeindegebiet umfassend. Im November 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für den neuen FNP beschlossen. Der Entwurf des FNP wird derzeit erarbeitet und berücksichtigt verschiedene Aspekte wie den Bedarf an Wohnraum, Umweltschutz, wirtschaftliche Entwicklung und landwirtschaftliche Nutzung.
Ein wichtiger Teil des Prozesses ist das Wohnbauflächenkonzept, das aufgrund einer prognostizierten Einwohnerzahlzunahme von 1.100 bis 2.200 Personen bis 2040 entwickelt wurde. Dies entspricht einem Bedarf von 930 bis 1.500 neuen Haushalten. Das Konzept betrachtet veränderte Lebensstile, neue Wohn- und Arbeitsformen sowie Herausforderungen wie steigende Baukosten und die Energiewende.
Bebauungspläne, die auf den FNP aufbauen, werden ebenfalls überarbeitet oder neu aufgestellt. Diese Pläne regeln die baulichen Nutzungen von Flächen im Stadtgebiet und unterliegen einem genau geregelten Verfahren nach dem Baugesetzbuch, einschließlich öffentlicher Auslegungen und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.