Ingelheim am Rhein ist eine große kreisangehörige Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und seit 1996 Sitz der Kreisverwaltung dieses Kreises
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
35.486 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55218, 55262, 55263
Vorwahlen
06132, 06130, 06725
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Am Stadtplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein
2. Landkreis Mainz-Bingen
Am Schillerplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein
3. Bürgeramt Ingelheim
Am Stadtplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Gemeinde Ingelheim am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ingelheim am Rhein arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) bis 2040, das gesamte Gemeindegebiet umfassend. Im November 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für den neuen FNP beschlossen. Der Entwurf des FNP wird derzeit erarbeitet und berücksichtigt verschiedene Aspekte wie den Bedarf an Wohnraum, Umweltschutz, wirtschaftliche Entwicklung und landwirtschaftliche Nutzung.
Ein wichtiger Teil des Prozesses ist das Wohnbauflächenkonzept, das aufgrund einer prognostizierten Einwohnerzahlzunahme von 1.100 bis 2.200 Personen bis 2040 entwickelt wurde. Dies entspricht einem Bedarf von 930 bis 1.500 neuen Haushalten. Das Konzept betrachtet veränderte Lebensstile, neue Wohn- und Arbeitsformen sowie Herausforderungen wie steigende Baukosten und die Energiewende.
Bebauungspläne, die auf den FNP aufbauen, werden ebenfalls überarbeitet oder neu aufgestellt. Diese Pläne regeln die baulichen Nutzungen von Flächen im Stadtgebiet und unterliegen einem genau geregelten Verfahren nach dem Baugesetzbuch, einschließlich öffentlicher Auslegungen und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.